Aufnahmeverfahren für die 5. Klassen

Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2024/25 am PSG

Das Informationsblatt zum Schulbesuch am PSG können Sie sich hier herunterladen.

Die Anmeldung zum Ganztagsschulangebot ab dem Schuljahr 2024/25 finden Sie hier zum Download.

 

Zeitraum für das Vorstellungsgespräch:
von Montag, 29. Januar 2024, bis Donnerstag, 01. Februar 2024
vormittags von 08.00 bis 13.00 Uhr, nachmittags von 14.00 bis 17.15 Uhr

Telefonische Voranmeldung zum Vorstellungsgespräch:
im Sekretariat der Schule bei Frau Mohr oder Frau Bernd-Hunsinger
ab 13. November 2023, bis spätestens Freitag, 26. Januar 2024
Tel.: 06753 – 939321

Der Zeitpunkt der Anmeldung zum Vorstellungsgespräch hat keinen Einfluss auf das Aufnahmeverfahren.

Sobald ein Termin für das Vorstellungsgespräch vorliegt, bitte den Schülerpersonalbogen, den Sie nachfolgend herunterladen können, ausfüllen und vorab per Email an das Sekretariat (sekretariat-psg@ekir.de) schicken.

Für das Vorstellungsgespräch erbitten wir folgende Unterlagen:

  • das Anmeldeformular (Anhang des Empfehlungsschreibens der Grundschule); bitte alle drei Durchschläge (gelb, rosa und weiß) mitbringen
  • die Geburtsurkunde und den Taufschein in Kopie
  • die letzten drei Grundschulzeugnisse in Kopie
  • ein Passfoto des Schülers / der Schülerin
  • ggf. Atteste (z.B. Befreiung vom Sportunterricht) oder Gutachten (z.B. ADHS, LRS, Hochbegabung)

Die Aufnahmeentscheidung wird spätestens bis Donnerstag, 08. Februar 2024, mitgeteilt; im Fall einer Absage ist die Anmeldung an einer staatlichen Schule dann noch möglich.

 

Informationen zur Übernahme der Fahrtkosten der Schülerbeförderung für die Klassen 5-10

Der Landkreis Bad Kreuznach übernimmt die Fahrtkosten beim Besuch des Paul-Schneider-Gymnasiums, sofern das PSG vom Wohnort aus das nächstgelegene G9-Gymnasium in privater Trägerschaft ist. Die Fahrtkostenübernahme muss einmalig beim Landkreis beantragt werden. Das notwendige Antragsformular wird Ihnen beim Vorstellungsgespräch in der Schule ausgehändigt. Der Antrag ist, außer bei Schul- oder Wohnortwechsel, nur einmal zu stellen und gilt bis zum Ende der 10. Klasse.