Hinweis zur Krankmeldung von Schüler*innen am letzten Schultag vor und ersten Schultag nach den Ferien

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 06.12.2018 bei einem krankheitsbedingten Fehlen unmittelbar am Tag vor und nach den Ferien eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Ausnahmen sind hier in begründeten Fällen möglich.