Änderung der Regelungen zur Absonderung bei Corona

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

das neue Schulschreiben, welches Änderungen bei der Infektion mit Corona bereits ab Montag (28.11.2022) vorsieht, können Sie sich nachfolgend herunterladen. Es wird keine Absonderungspflicht mehr geben, dafür jedoch „absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen“. Wir bitten alle Eltern und Schüler*innen um die Beachtung der neuen Regeln.

Auszug aus dem Schreiben:
Inzwischen
ist die Basisimmunität gegen SARSCoV2 in der Bevölkerung durch Impfung und durchgemachte Infektionen sehr hoch. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe. Zudem sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf deutlich senken. Damit bestehen vielfältige wirksame Schutzmöglichkeiten vor schweren Verläufen.

Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Bundesländer die Absonderungspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben bzw. dies angekündigt. Auch RheinlandPfalz geht nun diesen nächsten Schritt zurück zur Normalität und Eigenverantwortung. Zum 26. November 2022 wird die Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARSCoV2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen (Absonderungsverordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt.

Schulschreiben Änderung der Regelungen zur Absonderung